Flurbereinigung: Privatnützigkeit und Ökosystemleistungen (2022)

Möckel S., Wolf A.

Natur und Recht, 44 (1), 11-20

doi:10.1007/s10357-021-3946-8

Abstract

ZusammenfassungFlurbereinigung diente lange Zeit der Umgestaltung des ländlichen Raums hin zu intensiv genutzten Agrar- und Forstlandschaften. Sie ist aufgrund der rechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten aber auch hervorragend geeignet, diese Landschaften nunmehr an den Klimawandel und die sonstigen ökologischen Nachhaltigkeitserfordernisse anzupassen, da sie u.a. die Wiederherstellung von Landschaftselementen und Habitaten für wildlebende Arten, die Schaffung guter Zustände bei Oberflächengewässern und Grundwasserständen sowie die eigentumsrechtliche Arrondierung von Schutzgebieten ermöglicht. Rechtlich müssen Flurbereinigungsverfahren allerdings vorrangig den Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer dienen (Privatnützigkeit), sofern nicht die Voraussetzungen für eine enteignende Unternehmensflurbereinigung vorliegen. Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes wurden bisher meist nicht als privatnützig angesehen, was den Anwendungsbereich des Instruments einschränkte. Mit der Anerkennung und Identifizierung von Ökosystemleistungen könnte sich jedoch der Anwendungsbereich deutlich erweitern, da viele dieser Leistungen auch oder sogar in erster Linie den Grundstückseigentümern zugutekommen. Der Aufsatz zeigt, in welchem Umfang die verschiedenen Verfahren des Flurbereinigungsrechts die Belange des Umwelt- und Naturschutzes mit aufgreifen und inwieweit Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen und ihrer Leistungen privatnützige, gemeinschaftliche Anlagen darstellen.